Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur

„2people-marketing“ vermittelt ausschließlich selbständige Personen. Diese Webseite www.supreme-escort.de ist eine Werbeplattform für Anbieterinnen von Dienstleistungen im Escort-Bereich. Alle Damen dieser Seite handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird ausdrücklich betont, das „2people-marketing“ nicht der Arbeitgeber der Hostessen ist. Die Hostessen arbeiten selbständig und die Agentur vermittelt lediglich die Internetpräsenz der Hostessen. Alle Escorts von „Escort in Leipzig“ sind mindestens 18 Jahre alt und handeln auf eigene Verantwortung und aus freier Entscheidung. „2people-marketing“ erhält für die Vermittlung und die Administration eine Provision und ist nicht prozentual an deren Umsatz beteiligt.

Geltungsbereich

Die Agentur „Supreme Escort“  Escort in Leipzig vermittelt im Auftrag von Escort-Hostessen deren Dienstleistungen an Kunden. Diese umfassen in erster Linie den persönlichen Einsatz der Hostessen zur Begleitung des Kunden zu geschäftlichen und privaten Anlässen.

Bei telefonischer oder schriftlicher Auftragserteilung gelten die AGBs, welche als ein Rechtsgeschäft vom Kunden akzeptiert und zur Kenntnis genommen werden.

Es werden keine Buchungswünsche oder Anfragen von 21.00 Uhr bis 10.00 Uhr des Folgetages beantwortet. Buchungen zu Treffen ohne Adresse (Parkplätze o.ä.) können nicht berücksichtigt werden.

Honorare – Escort in Leipzig

Das vereinbarte Honorar gilt für den jeweiligen Auftrag. Alle Preise verstehen sich als Brutto-Preise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle entstehenden Kosten während der Dienstleistungserbringung (Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, Hotelübernachtung, Reisen etc.) sind vom Kunden zu übernehmen. Mit der Bezahlung wird ausschließlich die Zeit mit der Hostess und deren Anreise honoriert, Leistungen und/oder spezielle Erwartungen sind nicht Gegenstand der Vereinbarung.

Bei Zusage durch den Kunden und dessen Auftragserteilung wird das Honorar und die Fahrpauschalen aus der Honorartabelle akzeptiert. Nachverhandlungen während des Termins berechtigen die Hostess den Termin ersatzlos abzubrechen.

Vertragsgegenstand

Die vertragliche Dienstleistung umfasst den persönlichen Einsatz der vermittelten Person zur Begleitung zu geschäftlichen und privaten Zwecken. Der Kunde verlangt von der Hostess keine rechtlich oder sittlich unzulässigen Tätigkeiten. Insbesondere sind mit dieser Dienstleistung keine sexuellen und intimen Kontakte vereinbart; sollten sie jedoch stattfinden, gilt diese Vereinbarung ausschließlich zwischen der Hostess und dem Kunden. Eine Einflussnahme der Agentur „Supreme Escort“ ist ausgeschlossen!

Die zur Begleitung angeforderte Hostess von Escort in Leipzig hat ein Recht auf Ablehnung der Begleitung, wenn der Kunde einen ungepflegten, alkoholisierten Zustand aufweist, augenscheinlich unter Einfluss von Betäubungsmitteln steht und/oder außergewöhnliche Tätigkeiten verlangt, die gesetzeswidrig sind und/oder gegen die Würde des Menschen verstoßen.

Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht vom Vertrag zurück zu treten, das vereinbarte Honorar ist als Schadensersatz für den getätigten Aufwand der Agentur „Supreme Escort“ trotzdem vom Kunden zu entrichten und kann auch gerichtlich eingefordert werden.

Zustande kommen des Vertrages – Escort in Leipzig

Per E-Mail oder Kontaktformular:

Das Absenden Ihrer Anfrage im Online-Formular oder per E-Mail stellt zunächst nur eine Anfrage dar. Die Anfrage dient nur der ersten Kontaktaufnahme. Eventuelle Fehler bei der Eingabe der Daten lassen sich also noch jederzeit bis zum Vertragsabschluss korrigieren.

Verständlicherweise melden wir uns nur bei ernst gemeinten Anfragen und/oder Anfragen, die in einem angemessenen Zeitraum vor dem gewünschten Termin bei uns eintreffen.

Telefonische Bestellung:

Bei telefonischer Bestellung benötigt die Agentur die Telefonnummer des Kunden und seinen Vornamen (es sei denn, der Kunde weilt in einem Hotel, dann ist selbstverständlich aus Diskretionsgründen der Nachname nötig). Die Einzelheiten betreffend der Art und Weise der Ausführung der Dienstleistungen werden individuell auf der Grundlage dieser AGBs vertraglich vereinbart.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir uns über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig geworden sind. Dies kann per E-Mail bzw. telefonisch geschehen.

Generell werden nur Termine realisiert, wenn die Agentur eine vollständige Adresse des Kunden hat oder den Namen seines Hotels, Zimmernummer und Zimmerdurchwahl. Bei Hotelbuchungen erlaubt sich die Agentur auf dem Hotelzimmer einen Rückruf zu tätigen, sollte dieser nicht beantwortet werden, ist die Vereinbarung hinfällig!

Stornierung

Sollten Sie ein verbindliches Treffen mit einer unserer Hostessen absagen müssen, muss dies mindestens 5 Stunden vor Beginn des Treffens erfolgen. Nur dann ist die Stornierung kostenlos. Bei weniger als 5 Stunden müssen wir eine Stornogebühr in Höhe von 40 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen. Sollte die Hostess umsonst zu einem Treffen fahren, ohne das eine rechtzeitige Absage getätigt wurde, werden 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

Gekaufte oder bestellte Bahn-/Bus- bzw. Flugtickets werden dem Kunden in Rechnung gestellt, da es auch für uns leider nicht möglich ist, die Tickets zurückzugeben.

Die Agentur und die Hostessen können ohne Einhaltung einer Frist, von der Buchung zurücktreten, wenn die Durchführung des Termins durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. In diesem Fall ist der Hostess eine Aufwandsentschädigung von 100,00 Euro zu übergeben. Weitere Kosten entstehen dem Kunden dann nicht!

Zahlungen

Gezahlt wird bar in Euro. Schecks, Kredit- oder EC-Karte, Einzahlungsnachweise auf das Agenturkonto oder andere Zahlungsmittel oder Fremdwährungen werden nicht angenommen.

Bei einer verbindlichen Reservierung ist eine Anzahlung auf das Konto der Agentur in Höhe 150,00 Euro zu tätigen. Sollte die Hostess durch einen triftigen Grund den Termin nicht wahrnehmen können, kümmert sich die Agentur um Ersatz bzw. erstattet die Anzahlung zurück.

Der angezahlte Betrag wird mit dem Honorar verrechnet. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erlaubt sich die Agentur eine Stornogebühr von 100% einzubehalten, wenn die Absage erfolgt und die Hostess bereits zum vereinbarten Termin unterwegs ist. Das restliche Geld wird rückerstattet.

Die während eines Termins gebuchten Mehrstunden, werden in vollen Stunden abgerechnet und sind direkt bei der Hostess in bar zu entrichten.

Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur sind ausgeschlossen. Sollten Sie sich in irgendeiner Form verspäten (Bahn, Flugzeug, Stau-Autobahn etc.) bitten wir Sie uns telefonisch zu informieren. Ebenfalls informieren wir Sie unverzüglich, sollte die Hostess den Termin nicht oder verspätet wahrnehmen können.

Liegt keine Information auf eine Verspätung Ihrerseits vor, so ist die Dame nach einer Wartezeit von 15 Minuten berechtigt, die Heimreise anzutreten.

Diskretion / Kontakt

Die Hostessen werden durch eine Agentur vertreten, weil sie Privatkontakt vor und nach dem Date nicht wünschen. Wir möchten an dieser Stelle an Sie appellieren, sich als wahrer Gentleman zu zeigen und nicht auf die Herausgabe privater Telefonnummern und /oder E-Mail-Adressen zu drängen. Für die Hostessen sind diese Versuche eine Belästigung und können somit die sofortige Beendigung des Termins bedeuten. Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Agentur „Supreme-Escort“ für keinerlei Indiskretionen verantwortlich ist, die aufgrund privater Kontaktaufnahmen zu unseren Hostessen entstehen können!

Mehrtägige Begleitung

Eine Reisebegleitung ist nur mit einer bereits bekannten Hostess, bzw. nach einem Dinner-Date möglich. Hierfür kann man sich bei einem zwanglosen Treffen (z.B. einem Essen) vorab kennen lernen.

Dinner-Dates sind ausschließlich in Restaurants oder Bars möglich. Die entsprechenden Honorare finden Sie auf unserer Preis-Seite.

Sympathie

Entscheidend ist grundsätzlich gegenseitige Sympathie, um nette und unbeschwerte Stunden zu zweit verbringen zu können. Die Hostessen dürfen das Date sofort abbrechen, sollte der Kunde stark alkoholisiert, ungepflegt oder gewalttätig sein. Selbstverständlich haben Sie, aber auch die Hostess, das Recht sich zurückzuziehen, sollte die Chemie nicht stimmen. Es wird in diesem Fall eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro fällig. Um dies vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, die Anfragen so konkret wie möglich zu stellen, sowie sich selbst wahrheitsgetreu zu beschreiben und Ihre Wünsche ehrlich und offen zu äußern.

Distanzierung von verlinkten Webinhalten

Mit einem Urteil „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Inhaltsrechte

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Schlussbestimmungen

Für sämtliche Aufträge gilt deutsches Recht.

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist so weit rechtlich Leipzig.

Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln.

Der Kunde verpflichtet sich, die Hostessen – auch zukünftig – ausschließlich über die Agentur „Supreme Escort“ und niemals direkt oder über Dritte zu buchen oder zu kontaktieren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.